


Behandlungsablauf
Erster Termin:
Am Anfang steht das Anamnesegespräch, in dem eine ausführliche Befragung zur bestehenden Symptomatik und den Beschwerden stattfindet. Liegen ärztliche Befunde (Labor, Röntgenbilder, MRT oder CT-Aufnahmen und Arztberichte oder das U-Heft für die Kinder) vor, ist es hilfreich, wenn Sie diese zum ersten Termin mitbringen.
Danach erfolgt die osteopathische Untersuchung, in der ich neben Sicht- und Tastbefunden auch verschiedene Funktions- und Bewegungstests zur Diagnostik durchführe.
Dabei geht die Untersuchung direkt und fließend in die osteopathische Behandlung über.
Abschließend ist Zeit für ein Beratungsgespräch und Fragen zur weiteren Vorgehensweise.
Danach erfolgt die osteopathische Untersuchung, in der ich neben Sicht- und Tastbefunden auch verschiedene Funktions- und Bewegungstests zur Diagnostik durchführe.
Dabei geht die Untersuchung direkt und fließend in die osteopathische Behandlung über.
Abschließend ist Zeit für ein Beratungsgespräch und Fragen zur weiteren Vorgehensweise.
Folgetermine:
Der Ablauf einer Behandlung bleibt grundsätzlich gleich, wobei der Befragung über die aktuelle Symptomatik meist weniger Zeit, und der Behandlung entsprechend mehr Zeit zukommt.
Die Häufigkeit und der zeitliche Abstand zwischen einzelnen Behandlungen richten sich nach Ihrem individuellen Gesundheitszustand und Behandlungsverlauf.
Die Häufigkeit und der zeitliche Abstand zwischen einzelnen Behandlungen richten sich nach Ihrem individuellen Gesundheitszustand und Behandlungsverlauf.
Dauer und Kosten:
Eine osteopathische Behandlung dauert bei mir etwa 60 Minuten.
Bei Säuglingen und Kindern können die Folgetermine auch kürzer ausfallen. Der Preis passt sich dementsprechend an.
Die Kosten pro Behandlung liegen je nach Aufwand und Dauer für Selbstzahler bei 95€.
Für privat/ Beihilfe Versicherte erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Studenten und Auszubildende erhalten bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eine Vergünstigung von 20%.
Bei Säuglingen und Kindern können die Folgetermine auch kürzer ausfallen. Der Preis passt sich dementsprechend an.
Die Kosten pro Behandlung liegen je nach Aufwand und Dauer für Selbstzahler bei 95€.
Für privat/ Beihilfe Versicherte erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Studenten und Auszubildende erhalten bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eine Vergünstigung von 20%.
Kostenerstattung
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Zuschuss zu den Kosten osteopathischer Behandlungen. Ob und in welchem Maß sich Ihre Krankenkasse an den Kosten beteiligt erfahren Sie hier beim Osteokompass, oder im Gespräch mit Ihrer Krankenversicherung.
Für gesetzlich krankenversicherte Patienten besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Kosten einer Behandlung als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen.
Private Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für osteopathische Behandlungen, sofern die Erstattung von Heilpraktikerleistungen nicht vertraglich eingeschränkt ist. Zur genauen Abklärung der Kostenübernahme ist ein Gespräch mit Ihrer Krankenversicherung empfehlenswert.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH)
Für gesetzlich krankenversicherte Patienten besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Kosten einer Behandlung als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen.
Private Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für osteopathische Behandlungen, sofern die Erstattung von Heilpraktikerleistungen nicht vertraglich eingeschränkt ist. Zur genauen Abklärung der Kostenübernahme ist ein Gespräch mit Ihrer Krankenversicherung empfehlenswert.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH)